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Dienstag, 30. Juli 2024

Rufschädigung und Rufmord im Internet - Strafrechtlich relevant bei einem Rufmord im Internet sind vor allem die üble Nachrede gem. § 186 StGB und die Verleumdung gem. § 187 StGB.

Das Internet ist heute aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. 

Es hat uns in vielen Bereichen großartige neue Möglichkeiten eröffnet, doch es hat auch seine Schattenseiten. Eine davon ist die Tatsache, dass es zur öffentlichen Beschädigung der Reputation von Personen und Unternehmen sowie für Rufschädigungen im Internet benutzt wird. Rufschädigung verbreiten sich im Internet schnell, halten sich hartnäckig und können für die Betroffenen im schlimmsten Fall sogar existenzgefährdend sein.

Was ist Rufschädigung oder Rufmord? 

Beide Begriffe sind keine exakten juristischen Definitionen, sondern entstammen dem allgemeinen Sprachgebrauch. Sie bezeichnen die Verbreitung unwahrer Behauptungen, die geeignet sind oder zum Ziel haben, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu verletzen. 

Von einem Rufmord spricht man in der Regel nur bei sehr schwerwiegenden Fällen. Der Mordbegriff soll demonstrieren, dass das besondere Ausmaß die gesellschaftliche, berufliche oder wirtschaftliche Existenz des Opfers vernichten kann. Im Kern meinen aber beide Begrifflichkeiten dasselbe.

Es geht um eine Tatsachenbehauptung, nicht um eine Meinungsäußerung. 

Während eine Tatsachenbehauptung auf ihren objektiven Wahrheitsgehalt überprüft werden kann, ist eine Meinungsäußerung eine persönliche Beurteilung oder Wertung. Diese mag zwar das Empfinden einer betroffenen Person verletzen, erfüllt aber selbst bei scharfer Kritik nur selten das Kriterium der Rufschädigung. Denn der subjektive Charakter der Aussage ist für alle ersichtlich. 

Zudem ist die Meinungsfreiheit weitreichend durch das Grundgesetz geschützt. In der Praxis sind Meinung und Tatsachenbehauptung oft vermischt und die Abgrenzung ist mitunter schwierig. Die folgende Aussage beispielsweise mag auf den ersten Blick wie eine Meinungsäußerung aussehen, enthält jedoch eine potenziell Rufschädigung.


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Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

Donnerstag, 20. Oktober 2022

Rufmord im Internet: Wie kann man rechtlich dagegen vorgehen? Ein weiterer Äußerungsdelikt ist die Verleumdung. Online genauso wie offline kannst du von Verleumdung betroffen sein.

Wen Beiträge im Internet verletzen oder stören, hat verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: faktische wie rechtliche. Um sich zu schützen, müssen Sie zunächst überprüfen, ob Sie den Autor des Internetbeitrags ausfindig machen können. Oft verstecken sich Übeltäter hinter Pseudonymen, anonymisierten Blog- oder Foreneinträgen. Dann kann man sich zunächst an den Blog- / Forenbetreiber wenden, um die E-Mail-Adresse zu erhalten. 



Danach ist zu recherchieren, wer hinter der Mailadresse steckt. Läßt sich der Übeltäter trotz Anfragen und Recherchen nicht ermitteln, ist die nächste Stufe zu erklimmen: Handelt es sich bei den Äußerungen über Sie um falsche Tatsachen, Beleidigungen oder andere strafrechtlich relevante Punkte? Dann können Sie bei jeder zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt erstatten.

Da die Beiträge im Internet an jedem beliebigen Ort der Welt aufgerufen werden können, können Sie die Zuständigkeit der staatlichen Ermittlungsbehörden auch beliebig auswählen! Manche Länder und manche Staaten verfolgen Internetstraftaten strenger als andere. So genießen etwa die bayerischen Strafverfolgungsbehörden einen durchaus konsequenten Ruf. 

Parallel können Sie sogar in anderen Staaten Strafanzeige erstatten (z. B. USA). Ob den Übeltätern dann noch das Reisen gefallen wird? – Klärt nur eine einzige der eingeschalteten Strafverfolgungsbehörden den Übeltäter auf, können Sie nun zusätzlich zivilrechtlich vorgehen.


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Bewertungen, die gegen Google-Richtlinien / Verhaltenskodex verstoßen...

Mittwoch, 18. November 2020

Dirk Massat - Was tun gegen Verleumdung im Internet?

Üble Nachrede, falsche Behauptungen und Verleumdungen sind die dunklen Seiten des Internets. Wenn die verflossene Ex-Freundin gnadenlos online über einen herzieht, der einst so nette Arbeitskollege auf seiner Homepage plötzlich kein gutes Haar mehr an einem lässt, der Chef einen bei Facebook als Volltrottel bezeichnet, Kunden die Produkte einer Firma in Verbraucher- Communitys als unbrauchbar bewerten, das Essen des eigenen Restaurants in Bewertungsportalen mies gemacht wird oder Mandaten die Services einer Kanzlei in den Dreck ziehen – dann ist guter Rat oft teuer. 

Manche Verunglimpfungen sind beleidigend, manche wirken sich geschäftsschädigend aus, andere zielen direkt unter die Gürtellinie. So groß das Spektrum der Online-Beleidigungen auch ist, eins ist immer klar: Es geht um Ihre Reputation: Beleidigungen sollten Sie sich nicht einfach gefallen lassen!

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