Danach ist zu recherchieren, wer hinter der Mailadresse steckt.
Läßt sich der Übeltäter trotz Anfragen und Recherchen nicht ermitteln, ist die nächste Stufe zu erklimmen: Handelt es sich bei den Äußerungen über Sie um falsche Tatsachen, Beleidigungen oder andere strafrechtlich relevante Punkte? Dann können Sie bei jeder zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt erstatten.
Da die Beiträge im Internet an jedem beliebigen Ort der Welt aufgerufen werden können, können Sie die Zuständigkeit der staatlichen Ermittlungsbehörden auch beliebig auswählen! Manche Länder und manche Staaten verfolgen Internetstraftaten strenger als andere. So genießen etwa die bayerischen Strafverfolgungsbehörden einen durchaus konsequenten Ruf.
Parallel können Sie sogar in anderen Staaten Strafanzeige erstatten (z. B. USA). Ob den Übeltätern dann noch das Reisen gefallen wird? – Klärt nur eine einzige der eingeschalteten Strafverfolgungsbehörden den Übeltäter auf, können Sie nun zusätzlich zivilrechtlich vorgehen.
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