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Donnerstag, 20. Oktober 2022

Rufmord im Internet: Wie kann man rechtlich dagegen vorgehen? Ein weiterer Äußerungsdelikt ist die Verleumdung. Online genauso wie offline kannst du von Verleumdung betroffen sein.

Wen Beiträge im Internet verletzen oder stören, hat verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: faktische wie rechtliche. Um sich zu schützen, müssen Sie zunächst überprüfen, ob Sie den Autor des Internetbeitrags ausfindig machen können. Oft verstecken sich Übeltäter hinter Pseudonymen, anonymisierten Blog- oder Foreneinträgen. Dann kann man sich zunächst an den Blog- / Forenbetreiber wenden, um die E-Mail-Adresse zu erhalten. 



Danach ist zu recherchieren, wer hinter der Mailadresse steckt. Läßt sich der Übeltäter trotz Anfragen und Recherchen nicht ermitteln, ist die nächste Stufe zu erklimmen: Handelt es sich bei den Äußerungen über Sie um falsche Tatsachen, Beleidigungen oder andere strafrechtlich relevante Punkte? Dann können Sie bei jeder zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt erstatten.

Da die Beiträge im Internet an jedem beliebigen Ort der Welt aufgerufen werden können, können Sie die Zuständigkeit der staatlichen Ermittlungsbehörden auch beliebig auswählen! Manche Länder und manche Staaten verfolgen Internetstraftaten strenger als andere. So genießen etwa die bayerischen Strafverfolgungsbehörden einen durchaus konsequenten Ruf. 

Parallel können Sie sogar in anderen Staaten Strafanzeige erstatten (z. B. USA). Ob den Übeltätern dann noch das Reisen gefallen wird? – Klärt nur eine einzige der eingeschalteten Strafverfolgungsbehörden den Übeltäter auf, können Sie nun zusätzlich zivilrechtlich vorgehen.


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