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Donnerstag, 8. Januar 2026

Bevor du selbst an den Seitenbetreiber herantrittst oder einen Dienstleister beauftragst, solltest du dich daher von einem Anwalt oder Rechtsschutz-Spezialisten zur genauen Rechtslage und den Erfolgsaussichten in deinem Fall beraten lassen.



Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.

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